Voraussetzungen für den Beruf des Fahrlehrers

Mindestalter

Für die Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist das Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Mit der Ausbildung können Sie bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen.


Zuverlässigkeit und Eignung

Eine Fahrlehrerlaubnis kann erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeigent sowie persönlich zuverlässtig ist.

Die geistige und körperliche Eignung wird durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch ein Führungszeugnis überprüft, das bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wird.

Die fachliche und pädagogische Eignung wird durch die erfolgreiche Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen festgestellt.


Vorbildung

Es ist keine bestimmte schulische Bildung vorgeschrieben. Man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.

Als gleichwertige Vorbildung werden unter anderem folgende Schulabschlüsse anerkannt: Abitur (Allgemeine Hochschulreife), Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife), Fachhochschulreife.


Führerscheine

Einstiegsvoraussetzungen

Grundfahrlehrerlaubnis BE

Fahrlehrerlaubnis BE Führerschein Klasse B   3 Jahre

Erweiterungen A, CE und DE

Fahrlehrerlaubnis A Führerschein Klasse A2 2 Jahre
Fahrlehrerlaubnis CE Führerschein Klasse CE 2 Jahre
Fahrlehrerlaubnis DE Führerschein Klasse D 2 Jahre