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ASF:
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Unsere ASF-Seminare gelten für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten während der Probezeit, durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden.
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis!
Sollte der Fahranfänger nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar, innerhalb der Probezeit erneut mit einer schwerwiegenden oder dem zweiten weniger schwerwiegenden Delikt auffällig werden, wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt.
Für weitere Fragen, Anregungen oder Wünsche rufen Sie uns an oder kommen einfach bei uns vorbei. Wir freuen uns über Ihren Besuch.